Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.
Es gibt keine sofortige Austauschpflicht.
Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen auch nach dem 01.01.2024 weiter betrieben werden.
Regelungen Neubau im Neubaugebiet: Heizung mit mindestens 65% Erneuerbaren Energien
Regelungen Neubau außerhalb eines Neubaugebietes: Heizung mit mindestens 65% Erneuerbaren Energien – frühestens ab 2026
Regelungen Bestandsimmobilien (Frist 2026 – Großstadt 2028-gekoppelt an die Kommunale Wärmeplanung)
Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren: Kein Heizungstausch vorgeschrieben
Heizung ist kaputt – keine Reparatur möglich: Es gelten pragmatische Übergangslösungen*. Möglichkeit auf staatliche Förderung
*Pragmatische Übergangslösungen bei Heizungshavarie: Zudem legt das neue GEG fest, dass bestehende Heizungen weiter betrieben werden können.
Sollte eine Gas- oder Ölheizung kaputt gehen, darf sie repariert werden. Sollte sie irreparabel defekt sein, eine sogenannte Heizungshavarie, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen.
In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren Energien befreit werden.
Ziel ist es, im Jahr 2045 klimaneutral zu sein. Dafür muss Deutschland unabhängig von fossilen Brennstoffen werden, insbesondere beim Heizen. Wer heute in eine neue Heizung investiert, sollte das nachhaltig tun. Denn diese neue Heizung wird in der Regel 20 bis 30 Jahre genutzt.
Technologieoffenheit
Wer auf eine Heizung mit 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigt, hat dabei mehrere technologische Möglichkeiten. Folgende Optionen stehen zur Verfügung:
- Anschluss an ein Wärmenetz
- elektrische Wärmepumpe
- Stromdirektheizung
- Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel)
- Heizung auf der Basis von Solarthermie.
- Unter bestimmten Bedingungen: sogenannte „H2-Ready“-Gasheizungen (Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind).
Quelle: Gesetz zum Erneuerbaren Heizen | Bundesregierung